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Allgemeine Geschäftsbedingungen - HIFI FILTER S.A.

1 - GELTUNGSBEREICH UNSERER ALLGEMEINEN GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
Unsere Verkaufsgeschäfte unterliegen allein unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar unter Ausschluss der Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden sowie aller anderen diesbezüglichen Schriftstücke, wobei die darin enthaltenen Bedingungen von Rechts wegen und ohne weitere Formalitäten ungültig sind. Durch die Warenannahme erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen, und jede neue Warenbestellung wird in diesem rechtlichen Rahmen ausgeführt.
2 - WARENBESTELLUNGEN
Bei jeder Bestellung müssen der Name des Kunden, das Bestelldatum, der Artikel sowie Mengen und Preise genannt werden.
Die Bestellung des Käufers wird mit der Annahme durch den Verkäufer wirksam, und zwar per Telefon, Telex, Fax oder auf jede andere Art und Weise.
Der Kunde übernimmt die Verantwortung für seine Bestellungen, denn er allein kennt den Verwendungszweck sowie die Anwendungsbedingungen, die uns völlig unbekannt sind. Im Falle von Bestellungen aufgrund von Unterlagen, die dem Kunden auf CD-ROM oder in Papierform zugegangen sind, stellen Auskünfte, Abbildungen, Fotos oder Anmerkungen Richtwerte dar und können bei der nächsten Auflage bzw. Ausgabe Veränderungen unterliegen. Diese Informationen ersetzen nicht die Überprüfung der Fabrikationsangaben. Im Zweifelsfalls muss mit uns Verbindung aufgenommen werden.
3 - ÄNDERUNG DER SITUATION DES KÄUFERS
Bei Änderungen der Situation des Käufers, vor allem im Todesfall, bei Vergleichsverfahren, Veräußerung des Vermögens, Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens behalten wir uns das Recht vor, auch nach bereits teilweise erfolgter Auftragserfüllung, Garantien zu verlangen oder den verbleibenden Teilauftrag zu annulieren.
4 - LIEFERUNGEN
Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen mit Fabrikationstoleranzen hinsichtlich aller mit der Herstellung zusammenhängenden Eigenschaften, vor allem hinsichtlich der Abmessungen. Der Käufer, der von dieser Vereinbarung Kenntnis hat, ist verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme vom zweckdienlichen Zustand des Produkts zu überzeugen.
Der Versand unserer Waren, auch der frei Haus gelieferten, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers, der im Streitfall seine Vorbehalte bei Erhalt der Waren gegenüber dem Transporteur geltend macht. Diese Vorbehalte müssen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung innerhalb von drei Tagen nach Erhalt bescheinigt werden (Art. 105 des franz. Handelsgesetzbuches). Jede unserer Lieferungen erfolgt in Erfüllung eines separaten Vertrags. Mehrere aufeinanderfolgende Lieferungen stellen keinen fortlaufenden Vertrag dar. Die in unseren Preisblättern, Katalogen, Rechnungen und Warenbegleitscheinen genannten Maße und Gewichte sind nur Richtwerte und können nicht bei Lieferung der Ware reklamiert gemacht werden.
5 - REKLAMATIONEN
Die Lieferfristen werden im Rahmen des Möglichen eingehalten, sind jedoch nur Richtdaten, deren Einhaltung vom Verkäufer nicht garantiert werden kann. Lieferverzögerungen rechtfertigen keinesfalls eine Auftragsannulierung und führen auch nicht zu einer Schadenersatzleistung seitens des Verkäufers.
Reklamationen, die nicht per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Wareneingangsdatum erfolgen, werden nicht angenommen.
Jegliches Auftreten eines den Verkäufer, seine Zulieferer oder seine Leistungsschuldner beeinträchtigenden Ereignisses, das rechtlich oder auch nicht als höhere Gewalt oder Zufall angesehen werden kann (vor allem bei jeglicher Art von Arbeitsniederlegung, Aussperrung, Krieg, Hochwasser, Feuer, Sachschäden, vollständigem oder teilweisem Material- oder Leistungsausfall) und den Verkäufer oder seinen Lieferanten teilweise oder vollständig bei der Auftragserfüllung behindert, entbindet den Verkäufer kraft Gesetz und ohne weitere Formalitäten von seiner Leistungspflicht, wobei er rechtlich von jeglicher Haftung entbunden ist.
6 - ZAHLUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL
Unsere Preise gelten für eine Barzahlung rein netto bei Erhalt der Rechnung, außer anders lautender schriftlicher Vereinbarung. Unsere Rechnungen sind am Sitz unserer Gesellschaft zahlbar. Die verkauften Waren bleiben bis zur tatsächlichen Zahlung des Gesamtpreises Eigentum unseres Unternehmens. Eine nicht erfolgte Zahlung kann zur Rückforderung der Waren auf Gefahr und Kosten des Käufers führen. Diese Bestimmungen vereiteln nicht, dass das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der verkauften Waren ab dem Zeitpunkt der Anlieferung auf den Käufer übergehen.
Der Käufer trägt alle infolge eines Rechtsstreits entstehenden Gerichts- und Prozesskosten. Auf Rechnungen, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zahlungsfrist beglichen werden, erheben wir Verzugszinsen, und zwar dreimal so hoch wie der gesetzliche Verzugszins, zuzüglich 2 %. Ferner berechnen wir einen Pauschalbetrag von 40 Euro für die Eintreibungskosten (Art. D 441-5 des frz.
Handelsgesetzbuchs Code de Commerce). Erfolgt keine Zahlung, sind wir berechtigt, den weiteren Versand einzustellen, wobei Sie uns den Gegenwert der speziell von Ihnen in Auftrag gegebenen Waren und bereits fertiggestellten oder noch in Herstellung befindlichen Produkte schulden. Bei nicht geleisteter Zahlung innerhalb des Fälligkeitszeitraums werden alle noch offenen Forderungen an Sie sowie die gelieferten, nicht bezahlten Waren beitreibbar.
Erfolgt die Beitreibung auf dem Rechtsweg, erhöhen sich die dem Verkäufer geschuldeten Beträge kraft Gesetz um eine Verzugsstrafe von 15% vor Steuern.
7 - PREISE UND ÄNDERUNGEN
Es werden die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs für eine unverzügliche Lieferung gültigen Preise in Rechnung gestellt. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, es sei denn, es wurden unsererseits andere schriftliche Vereinbarungen getroffen. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Preise und Tarife ohne Vorankündigung zu ändern.
8 - GARANTIE
Wir garantieren die Qualität unseres Materials gegen verborgene Herstellungsmängel für die vom Hersteller des Materials empfohlene Nutzugsdauer, auf jeden Fall jedoch maximal 12 Monate ab dem Lieferdatum und unter der Voraussetzung, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden.
Die Garantie wird sofort und vollständig aufgehoben, wenn der Verwendungszweck nicht den technischen Spezifikationen entspricht, oder der Kunde das gelieferte bzw. reparierte Material ohne unsere Zustimmung selbst repariert oder reparieren lässt. Vor dem Anbringen muss visuell überprüft werden, ob das neue Teil dem auszutausenden Filter entspricht. Jeder offensichtliche Mangel wird kraft Gesetz durch die vorbehaltlose Annahme der Ware des Verkäufers abgedeckt. Nach Anbringen eines neuen Filters müssen die Dichte und das richtige Funktionieren des Motors überprüft werden.
Der Verkäufer haftet nicht für den Bestimmungszweck und/oder bestimmte Anwendungsbedingungen der Ware, wenn diese ihm nicht schriftlich bei der Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden.
Unsere Garantien beschränken sich ungeachtet ihrer Art von der Montage auf das alleinige Ersetzen des als fehlerhaft anerkannten Filters und nach der Montage auf die Reparatur der Materiellen Schäden oder Körperverletzungen, die direkt aufgrund eines verborgenen Mangels des gelieferten Produkts entstehen. Alle Reklamationen abstrakter Art, ob es sich nun um direkte oder Folgeschäden handelt, sind ausgeschlossen.
Es obliegt dem Käufer, den verborgenen Mangel zu beweisen. Die Schadensmeldung muss unserer Gesellschaft sofort nach dem Auftreten des Schadens zugehen. Das betreffende Filter muss uns innerhalb von 15 Tagen begleitet von einer Ölprobe in unsere Büros geschikt werden.
9 - DEFINITION DER HIFI-GRUPPE UND IHRER UNTERNEHMEN
HIFI ist ein eingetragenes Warenzeichen; die HIFI-Gruppe umfasst die Unternehmen, denen die Marke HIFI gehört und die sie ohne Zwischenhändler direkt vertreiben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl in unserem Unternehmen als auch in allen Unternehmen unserer Firmengruppe und sind Teil unserer Unterlagen und Rechnungen. Unter Hersteller verstehen wir die Industriebetriebe, die für uns die Filter herstellen, bevor unser Markenzeichen angebracht wird.
10 - PFLICHT ZUR DIREKTEN RECHTSWEGBESCHREITUNG GEGEN DEN HERSTELLER
Die Beschreitung des Rechtswegs sowie jegliche Beanstandung auf gütlichem Wege aufgrund eines versteckten Mangels des gelieferten Produkts, der direkt die Qualität der Herstellung des verkauften Produkts betrifft, kann ausschließlich gegen den Hersteller des besagten Produkts und seinen Versicherer erfolgen. Nur bei Ausfall desselben kann gegen ein Unternehmen der HIFI-Gruppe und deren Versicherer vorgegangen werden, und zwar gemäß den unter Punkt 8 genannten Haftungsbedingungen. Bei Nichtbeachtung dieses Art. 10 müssen uns die für unsere Verteidigung entstandenen Kosten (vor allem Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten) sowie eine eventuelle Verurteilung auf der Grundlage des Art. 700 NCPC vollständig ersetzt werden.
11 – GERICHTSSTAND – SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Verkaufsgeschäfte unseres Unternehmens unterliegen allein dem französischen Recht, mit Ausnahme des Wiener Abkommens über internationale Warenverkäufe sowie aller Rechtsstreitigkeiten oder anderer Streitigkeiten, die die Anwendung eines anderen als des französisches Gesetzes nach sich ziehen könnten. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden so zuverlässig wie möglich übersetzt, maßgeblich ist jedoch alleine die französische Version, insbesondere im Falle einer unterschiedlichen Auslegung.
Alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit unseren Waren oder der Rechnungsbegleichung fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des betreffenden Gerichts am Geschäftssitz unseres Unternehmens ebenso im Falle von mehreren Verteidigern oder bei Gewährleistungsstreitigkeiten. Jeder Auftragserteilung liegt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese ändern sich nur durch anders lautende Vereinbarungen, die auf den Auftragsformularen des Kunden oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgewiesen werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund für unanwendbar erklärt werden, berührt diese Unanwendbarkeit nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die für unanwendbar erklärte Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die ihr in zulässiger Weise am nächsten kommt.
12 - PERSONALISIERUNG DES FAHRZEUGS – VERWENDUNG AUF ÖFFENTLICHEN VERKEHRSWEGEN
Die technischen Filtrationseigenschaften unserer Produktpalette H-AIR FILTER werden auf einem Filtrationsprüfstand gemessen und bemessen sich nicht nach einer vorbestimmten Nutzung oder Motorisierung. Mechanische Anpassungen unserer Produkte sind deshalb unbedingt unter der Verantwortung eines Fachmannes für Motorisierung vorzunehmen und zu überprüfen und können einer Zulassung unterliegen, wenn es sich um ein Motorlandfahrzeug zur Nutzung auf öffentlichen Verkehrswegen handelt.
Die in den Anleitungen und Handbüchern zu unseren Produkten empfohlenen Wartungsbedingungen sind unbedingt einzuhalten, um eine Verschlechterung der Produktqualität und der in den technischen Spezifikationen beschriebenen Leistung zu vermeiden.
Unsere Gesellschaft kann in keinem Fall verantwortlich gemacht werden für eine Nichteinhaltung der vorstehend beschriebenen Bedingungen und genauso wenig für Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen Verwendung, einer nicht zulässigen Änderung oder einer Nutzung in einem Rennen oder Wettbewerb oder aus einer Off-Road- oder industriellen oder einer Verwendung zu Wasseroder zu Luft ergeben.